
Diese und noch andere Rechte wurden im „Übereinkommen über die Rechte des Kindes“ – der sogenannten „UN-Konvention über die Rechte des Kindes“ – kurz Kinderrechtskonvention – zusammengeschrieben. Die Kinderrechtskonvention ist extra für Kinder gemacht und gibt ihnen die wichtigsten Rechte: Diese Rechte heißen Grundrechte.







