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Schulvorstand

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Mit der Einführung der Eigenverantwortlichen Schule hat am 1. August 2007 ein neuer Zeitabschnitt des niedersächsischen Schulwesens begonnen. Die Schulen erhielten neue und umfangreiche Kompetenzen, um ihre Qualität selbst weiterzuentwickeln.

Ein wesentlicher Bestandteil der neuen Schulverfassung ist der Schulvorstand als neues zentrales Organ der Schule. In ihm werden die Schulleiterinnen und Schulleiter mit gewählten Vertreterinnen und Vertretern der Schülerinnen, Schüler, Erziehungsberechtigten und Lehrkräfte zum Wohl der Schulen verantwortlich zusammenarbeiten. Lehrkräfte, pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Erziehungsberechtigte werden für zwei Jahre, Schülerinnen und Schüler für ein Jahr gewählt.

Die kommunalen Träger wirken im Schulvorstand mit Rede- und Antragsrecht mit. Sitzungen des Schulvorstands sind nicht öffentlich. Die pädagogische Verantwortung der Gesamtkonferenz und der Lehrerinnen und Lehrer bleibt bestehen.

An Grundschulen unserer Größe setzt sich der Schulvorstand zusammen aus vier Vertretern der Erziehungsberechtigten und vier Vertretern der Lehrkräfte einschließlich der Schulleiterin.

Gemäß § 38 a Abs. 3 NSchG entscheidet der Schulvorstand unter anderem über:

 

  1. die Inanspruchnahme (ob und in welchem Umfang) der den Schulen im Hinblick auf ihre Eigenverantwortlichkeit vom Kultusministerium eingeräumten Entscheidungsspielräume („Deregulierung“),
  2. den Plan über die Verwendung der Haushaltsmittel und die Entlastung der Schulleiterin oder des Schulleiters,
  3. Anträge auf Genehmigung einer besonderen Organisation (Ganztagsschulen, § 23 NSchG),
  4. die Ausgestaltung der Stundentafel,
  5. Schulpartnerschaften,
  6. Anträge auf Genehmigung von Schulversuchen,
  7. Grundsätze für die Tätigkeit der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an Grundschulen,
  8. Grundsätze für die Durchführung von Projektwochen,
  9. Grundsätze für die Werbung und das Sponsoring in der Schule,
  10. Grundsätze für die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule (d. h. Selbstevaluation) und
  11. Vorschläge für das Schulprogramm und die Schulordnung (die Entscheidung trifft die Gesamtkonferenz im Benehmen mit dem Schulvorstand).